AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen FÜHLBAR fit

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den zwischen FÜHLBAR fit und dem Kunden (nachfolgend „Mitglied“) abgeschlossenen Mitgliedschaftsvereinbarung.

(2) Etwaige Geschäftsbedingungen des Mitglieds finden keine Anwendung, auch wenn FÜHLBAR fit ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

(3) Bei Nutzung der Trainingsräume von FÜHLBAR fit hat das Mitglied die jeweils gültige Hausordnung zu beachten. Die Hausordnung regelt die Bekleidung, die Gerätenutzung und das Verhalten in den Räumen von FÜHLBAR fit. Die Hausordnung wird in den Geschäfts- und Trainingsräumen ausgehangen und ist auf Anforderung des  Mitglieds zusätzlich bei der FÜHLBAR fit einzusehen.


§ 2 Leistungsgegenstand / Training

(1) Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch das Mitglied persönlich in Anspruch genommen werden. Eine Übertragung der Mitgliedschaft auf eine andere Person ist ausgeschlossen.

(2) Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.

(3) FÜHLBAR fit behält sich das Recht vor, für die Trainingsaufsicht anstelle des Inhabers adäquat qualifizierte Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

(4) Das Training erfolgt –vorbehaltlich weiterer Regelungen in der Hausordnung- in sauberen, hierfür vorgesehenen Hallenschuhen, oder mit sauberen Strümpfen. Handtücher sowie Trainingswäsche können bei FÜHLBAR fit gegen Gebühr ausgeliehen werden.

(5) Der Anamnesefragebogen mit den Gesundheitsangaben des Mitglieds und seinen Zielsetzungen ist bei Vertragsschluss vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Je mehr persönliche Informationen FÜHLBAR fit von dem Mitglied erhält, desto individueller, effizienter und effektiver kann das Training gestaltet werden. Jede gesundheitliche Änderung, die trainingsrelevant sein kann, muss FÜHLBAR fit umgehend mitgeteilt werden.

(6) Das Mitglied ist verpflichtet, FÜHLBAR fit über seine gesundheitliche Situation wahrheitsgemäß zu informieren und etwaige gesundheitliche Bedenken hinsichtlich seiner Eignung zum Training mitzuteilen. Gegebenenfalls hat das Mitglied einen Arzt wegen etwaiger Bedenken zu konsultieren. Die Entscheidung hinsichtlich der Eignung des Mitglieds zur Durchführung des Trainings trifft allein das Mitglied. Risiken aus dieser Entscheidung trägt das Mitglied.

(7) Solange eine Rechnung nicht beglichen ist, besteht kein Anspruch auf Trainingseinheiten. Das Mitglieds ist zur Vorleistung der vertragsgemäß geschuldeten Beträge verpflichtet.

(8) Die entsprechenden Trainingszeiten sind vom Mitglied mit FÜHLBAR fit im Voraus abzustimmen.

 

§ 3 Laufzeit und 10er-Karten 

(1) Die Vertragslaufzeit wird einzelvertraglich im Rahmen der Mitgliedschaftsvereinbarung vereinbart.

(2) Vereinbarungen im Abonnement werden jeweils für 6, 12 oder 18 Monate abgeschlossen. Das Abonnement kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden. Wird das Abonnement nicht, oder nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sie sich das Abonnement automatisch jeweils um den Zeitraum, der der ursprünglich gewählten Vertragsform entspricht. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

(3) 10er Karten müssen bei Erwerb komplett bezahlt werden. Die 10er Karten sind nicht auf andere Personen übertragbar. Die 10er Karte berechtigt zur Inanspruchnahme der vertragsgemäßen Leistung für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Beginn des Erwerbstages. Eine Berechtigung, nach  Ablauf dieses Zeitraums nicht in Anspruch genommene Trainingseinheiten nachzuholen, besteht nicht. Solange Trainingseinheiten aufgrund der 10er Karten durchzuführen sind, gilt die von FÜHLBAR fit auf der 10er Karte eingetragene Person als Mitglied.

 

§ 4 Fälligkeiten 

(1) Bei Abonnements werden die monatlichen Gebühren jeweils bis zum 5. Werktag eines jeden Monats im Voraus fällig.

(2) Ansonsten werden Rechnungsbeträge innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.

 

§ 5 Verhinderung und Ausfall

(1)  Die Trainings-Termine finden ein- bis zweimal pro Woche statt.

(2)  Die vereinbarten Termine sind für beide Seiten bindend.

(3) Bei Verhinderung hat das Mitglied schnellstmöglich, spätestens aber binnen 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet, zudem verfallen die gebuchten Einheiten; sie können nicht nachgeholt werden. Dies gilt nicht, wenn das Mitglied an der fehlenden rechtzeitigen Mitteilung kein Verschulden trifft. Die Beweislast für das fehlende Verschulden trägt das Mitglied.

(4) Ist es dem Mitglied  aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich am Training teilzunehmen, kann durch Einreichen eines ärztlichen Attest ab dem Krankheitsdatum eine Ruhezeit des Vertrags vereinbart werden. das Mitglied hat dann die Möglichkeit am Ende der Vertragslaufzeit, diese Termine nachzuholen.

(5) Nimmt das Mitglied eine Trainingseinheit nicht wahr, ohne diese zuvor abgesagt zu haben, verfällt die Trainingseinheit –vorbehaltlich der Regelung in § 5 (3)- ersatzlos. Eine Rückzahlung der auf die verfallene  Trainingseinheit gezahlten Gebühren erfolgt nicht.

(6) Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch FÜHLBAR fit werden bereits gezahlte Trainingseinheiten gutgeschrieben und können innerhalb der Vertragslaufzeit absolviert werden. 

 

§ 6 Kündigungsrechte für FÜHLBAR fit 

(1) Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist FÜHLBAR fit zur fristlosen Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund berechtigt.

(2) Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

(3) Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält es sich FÜHLBAR fit ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gegen das Mitglied gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.

 

§ 7 Kündigungsrechte für das Mitglied 

(1)  Das Mitglied ist insbesondere unter folgenden Umständen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt:

            1. Bei Eintritt einer nachgewiesenen Erkrankung, aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung der
              Angebote von FÜHLBAR fit unmöglich oder schädlich wäre.

(2) In den Fällen der § 7 (1), Nr. 1 und 2 dieser AGB wird die Kündigung nur wirksam, wenn zusätzlich zu der Kündigung ein Attest eines unabhängigen Facharztes des jeweils betroffenen Fachgebietes, das die Erkrankung bestätigt, FÜHLBAR fit im Original eingereicht wird.

(3) Eine Kündigung des Mitglieds, gleich aus welchem Grund, muss FÜHLBAR fit,
Hauptstraße 49, 42349 Wuppertal,  schriftlich und mit der Originalunterschrift des Mitglieds zugehen.

(4) Kündigungen in mündlicher und  fernmündlicher Form sind ausdrücklich ausgeschlossen.

 

§ 8 Haftung 

(1) FÜHLBAR fit haftet unabhängig von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von FÜHLBAR fit, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von FÜHLBAR fit, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

(3) Personal Training ist ein individuell auf das Mitglied ausgerichtetes Trainings- und Gesundheitstraining zur Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit bzw. zur Steigerung der Lebensqualität. Sollte das Mitglied während des freiwillig ausgeübten Trainings eine plötzliche Befindlichkeitsänderung (z.B. Schmerzen) verspüren, so ist er verpflichtet, dies FÜHLBAR fit unverzüglich mitzuteilen. FÜHLBAR fit ist von jeglicher Haftung bei einem Trainingsunfall befreit, es sei denn, dieser beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der FÜHLBAR fit. Die Vorschriften über ein Mitverschulden finden in diesem Fall ausdrücklich Anwendung.

(4) Darüber hinaus haftet FÜHLBAR fit für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von FÜHLBAR fit oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von FÜHLBAR fit beruhen.

(5) Soweit FÜHLBAR fit bezüglich etwaiger veräußerter Gegenstände eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet FÜHLBAR fit auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist. Hinsichtlich eines Verkaufs von Gegenständen haftet FÜHLBAR fit auch für Schäden, die FÜHLBAR fit durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Das Gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.Eine Einschränkung etwaiger Gewährleistungsrechte des Mitglieds ist hiermit nicht verbunden.

(6) Eine weiter gehende Haftung von FÜHLBAR fit ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung der Fa. FÜHLBAR fit ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von FÜHLBAR fit.

(7) Ungeachtet der vorstehenden Regelungen haftet das Mitglied für seine alleinig selbstverschuldeten Unfälle. Im Übrigen finden die Vorschriften über ein Mitverschulden Anwendung.

(8) FÜHLBAR fit haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Mitglied mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.

(9) Nimmt das Mitglied die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von FÜHLBAR fit vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut es dies auf eigene Verantwortung. FÜHLBAR fit übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die das Mitglied von diesen erhalten hat.

(10) Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von FÜHLBAR fit, um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Mitglieds zu genügen.

 

§ 9 Persönliche Daten und Datenschutz

(1) Das Mitglied hat FÜHLBAR fit unverzüglich über Anschriftenänderungen zu informieren.

(2) Die personenbezogenen Daten des Mitglieds werden von FÜHLBAR fit gespeichert und ausschließlich für Zwecke der Erfüllung des Mitgliedschaftsvertrags verwendet.

(3) Es werden ohne Einwilligung des Mitglieds keine personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt. Hiervon ausgenommen sind Auftragsverarbeiter, die besonders vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Die Dateien werden sicher auf Speicherservern der EU, internen Speicherorten und Cloud Speicherverfahren von FÜHLBAR fit aufbewahrt. Die in der Vereinbarung angegebenen Daten werden in der Form lediglich für die Dauer des laufenden Vertrages gespeichert. Nach Beendigung des Vertrages werden nur die Daten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und nach deren Ablauf automatisch gelöscht.

(4) Selbstverständlich werden die Daten ohne Einverständnis des Mitglieds nicht an Dritte weitergegeben; Vertreter und Erfüllungsgehilfen von FÜHLBAR fit sind keine solchen Dritten.

(5) Die aktuellen Datenschutzrichtlinien finden sie hier.


§ 10 Geheimhaltung 

(1) Das Mitglied verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von FÜHLBAR fit Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

(2) FÜHLBAR fit hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Mitglieds Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

 

§ 11 Sonstige Vereinbarungen 

(1) Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sie sind zur umgehenden beiderseitigen Bestätigung verpflichtet. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel wie Telefon, Fax oder E-Mail.

(2) Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

(3) Kontoänderungen sind der FÜHLBAR fit unverzüglich mitzuteilen.


§ 12 Schlussbestimmungen 

(1) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

(2) Ist das Mitglied Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung, in welche diese AGB einbezogen ist, zwischen FÜHLBAR Fit und dem Mitglied Wuppertal. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.